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Tooltips Categories: Themen

Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmersparzulage: Eine staatliche Förderung in Höhe von 9% auf maximal 470 Euro Ansparbetrag jährlich, wenn die VL oder eigenen Sparleistungen in einen Bausparvertrag angelegt werden. Bei der Anlage in einen Investmentsparvertrag (z.B. Aktienfonds) liegt die staatliche Förderung sogar bei 20% auf maximal 400 Euro Ansparbetrag jährlich. Es können sogar beide Zulagen parallel in Anspruch genommen […]

Vorerkrankungen

Vorerkrankungen: Bei bestimmten Versicherungen (z.B. private KV, Berufsunfähigkeitsversicherung) darf die Versicherungsgesellschaft für die Berechnung des Beitrages Vorerkrankungen der Antragstellerin*des Antragsstellers abfragen. Das tun sie deshalb, um das Risiko, dass sie eine Zahlung leisten müssen für die Gemeinschaft der Versicherten, kalkulierbar zu halten. Zu relevanten Vorerkrankungen gehören beispielsweise auch Asthma, Sportverletzungen, psychische Probleme oder Erkrankungen, die […]

Nettoeinkommen

Nettoeinkommen: Das Nettoeinkommen ist das, was Arbeitnehmer*innen verdienen – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Unter Umständen ist der Betrag, der vom Arbeitgeber überwiesen wird, geringer als das Nettoeinkommen. Bspw. wenn ein Firmenwagen privat genutzt wird oder eine betriebliche Altersversorgung von dem*der Arbeitnehmer*in finanziert besteht.

Bruttoeinkommen

Bruttoeinkommen: Das Bruttoeinkommen ist das, was Arbeitnehmer*innen verdienen – vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

Beihilfeanspruch

Beihilfeanspruch: Beamt*innen und deren Angehörige (solange diese eine bestimmte Gehaltsgrenze nicht überschreiten) haben im Krankheitsfall einen Anspruch auf Unterstützung bei den anfallenden Kosten. Diese staatlich finanzierte finanzielle Unterstützung nennt sich Beihilfe.

Sozialversicherungspflichtig

Sozialversicherungspflichtig: Wer seine Arbeit in einem Angestelltenverhältnis verrichtet und über 450 Euro monatlich verdient, zahlt monatlich einen Teil seines*ihres Einkommens in die Sozialversicherung ein. Beamt*innen, Selbstständige und Soldat*innen unterliegen dieser Pflicht nicht.

Freiwillige Mitgliedschaft

Freiwillige Mitgliedschaft: Ob man pflicht- oder freiwillig versichert ist, hängt vom Einkommen ab. Bis zu einem gewissen Einkommen sind Arbeitnehmer pflichtversichert in der GKV. Übersteigt das Jahreseinkommen diesen Betrag, gelten Versicherungsnehmer als freiwillig versichert. Auch Selbständige oder Beamte sind bei einer Versicherung in der GKV freiwillig versichert.

Anwartschaft

Anwartschaft: Die Anwartschaft kostet nur ein paar Euro und „friert“ den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses ein. So können bspw. Zeiten in der gesetzlichen KV überbrückt werden, wenn man sich die Option offenhalten will, anschließend wieder in die PKV zu wechseln. Ohne Anwartschaft geht dies nur nach einer erneute Gesundheitsprüfung, nach welcher ggf. Risikozuschläge erhoben […]