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Studium/duales Studium

Über 15.000 verschiedene Studiengänge gibt es in Deutschland. Wenn du dich noch nicht entschieden hast, was du studieren möchtest, sprich mit deinen Eltern, Freund*innen oder Bekannten über deine Vorstellungen. Lebenserfahrung und ein anderer Blickwinkel sind bei dieser Entscheidung gute Ratgeber. Eine hilfreiche Orientierung bieten dir auch Praktika oder Schnuppertage sowie die Studienberatung der Bundesagentur für Arbeit.

Wenn dir bei einem Studium der Praxisbezug besonders wichtig ist, könnte auch ein duales Studium das Richtige sein.

Du hast den passenden Studiengang für dich gefunden? Dann kann es losgehen! Wir drücken dir die Daumen für die Studienplatzvergabe. Wenn es im ersten Versuch nicht mit dem Wunschstudiengang klappt, gibt es viele Möglichkeiten die Zeit sinnvoll zu überbrücken. Wie wäre es zum Beispiel mit einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr?

Krankenversicherung im Studium

Vollzeit-Studierende

Vor Beginn deines Studiums musst du dich für eine Krankenversicherung entscheiden. Ob für dich eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung infrage kommt, hängt von verschiedenen Dingen ab.

Bist du momentan über deine Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert, kannst du dies auch bis zum 25. Lebensjahr bleiben, ohne einen zusätzlichen Beitrag zu zahlen. Eine Verlängerung ist möglich, sofern ein Freiwilligendienst (Link: Das freiwillige Jahr) angerechnet wird. Anschließend musst du dich in der Krankenversicherung der Studierenden weiterversichern. Dann ist von dir ein eigener Beitrag zu zahlen. Dieser unterscheidet sich je nach Krankenkasse geringfügig und liegt inklusive Pflegeversicherung bei ca. 110 Euro.

Die Krankenversicherung der Studierenden endet in der Regel mit dem 30. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt ist dann der Beitrag für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse fällig. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei Erwerb der Hochschulberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg, längerer Krankheit oder der Geburt eines Kindes, kann die Krankenversicherung der Studierenden maximal bis zum 37. Lebensjahr verlängert werden.

Übersicht: Die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung während des Studiums:

  • Bis 25 Jahre – beitragsfreie Familienversicherung über ein Elternteil
  • 25-30 Jahre – Krankenversicherung der Studierenden – ca. 110 Euro (im Ausnahmefall bis 37)
  • Ab 30 Jahre – freiwillige gesetzliche Krankenversicherung – ca. 200 Euro

Entscheidest du dich zu Beginn deines Studiums für die private Krankenversicherung und lässt dich somit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien, kannst du diese Entscheidung im Laufe deines Studiums nicht mehr ändern.

Eine private Krankenversicherung kann je nach Tarif bereits während des Studiums einen deutlich höheren Leistungsumfang aufweisen als eine gesetzliche Krankenversicherung.

Allerdings ist für die private Krankenversicherung während des gesamten Studiums, gegebenenfalls auch anschließend z.B. bei Arbeitslosigkeit ein Beitrag zu zahlen. Allerdings gilt es zu Bedenken, dass eine private KV auch weitergezahlt werden muss, wenn du z.B. arbeitssuchend bist.

Durch ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis kommst du aber problemlos wieder in die gesetzliche Krankenversicherung.

Häufig entscheiden sich angehende Student*innen, die bislang über einen Elternteil Beihilfeanspruch hatten, auch weiterhin für die private Krankenversicherung. Hierbei ist zu beachten, dass sich der Beitrag für die private Krankenversicherung ändert, sobald der Beihilfeanspruch entfällt (meist mit 25 Jahren). Bis zum Ende des Studiums ist dann ein höherer Beitrag zu zahlen.

 

Duales Studium

Bei einem dualen Studium muss grundsätzlich eine gesetzliche Krankenversicherung gewählt werden. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht, wie bei Vollzeit-Studierenden, ist nicht möglich. Eine Ausnahme bildet ein Studium im öffentlichen Dienst.

Du bist bislang über ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert? Diese beitragsfreie Familienversicherung endet in der Regel mit Beginn des dualen Studiums, da das Einkommen in dieser Zeit in den meisten Fällen über 450 Euro monatlich liegt. Wenn du Unterstützung bei der Wahl einer geeigneten Krankenkasse benötigst, kannst du dich gerne an uns wenden.

Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung wird in Abhängigkeit von deinem Bruttoeinkommen berechnet und mit den weiteren Sozialabgaben (Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) vom Arbeitgebenden von deinem Gehalt abgezogen. Was davon übrigbleibt, ist dein Nettolohn.

Warst du zuvor über deine Eltern privat krankenversichert, solltest du unbedingt über eine Anwartschaft nachdenken. Dadurch sicherst du dir die Option, wieder in die private Krankenversicherung wechseln zu können.

Welche Form der Anwartschaft sinnvoll ist und wie die Umstellung erfolgt, können dir die Berater*innen von WUP gerne näher erklären.

Bei einem dualen Studium im öffentlichen Dienst ist es je nach Studiengang auch möglich, dass du einen Beamt*innenstatus erhältst. In diesem Fall ist die private Krankenversicherung mit Beihilfetarifen meist die bessere Wahl.

Wenn du bereits über deine Eltern privatversichert bist, schauen wir uns gerne die Umstellungsmöglichkeiten an und können anschließend eine Empfehlung aussprechen.

Privathaftpflichtversicherung im Studium

Wahrscheinlich bist du während deines Studiums noch über die Privathaftpflichtversicherung deiner Eltern versichert. Das ist bei den meisten Versicherungsgesellschaften der Fall.

Damit dieser Versicherungsschutz ohne Unterbrechung aufrechterhalten wird, sollte das Studium unmittelbar (innerhalb von 12 Monaten) an die Schulausbildung anschließen.

Für die individuelle Beurteilung prüfen die Berater*innen von WUP gerne den bestehenden Versicherungsvertrag.

Berufsunfähigkeitsversicherung im Studium

Unabhängig davon, ob du dich für ein Studium oder ein duales Studium entschieden hast. In beiden Fällen solltest du dir Gedanken darüber machen, wie deine derzeitige Absicherung aussieht, wenn du durch eine Krankheit deinen angestrebten Job langfristig nicht mehr ausüben kannst.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird empfohlen, diese möglichst frühzeitig abzuschließen. Die Gründe dafür:

  • Das Eintrittsalter bei Beginn der Absicherung spielt eine große Rolle für die Beitragsberechnung. Je jünger, desto günstiger.
  • Je gesünder du bei Versicherungsbeginn bist, desto geringer ist der monatliche Beitrag. Vorerkrankungen müssen bei der Antragstellung angegeben werden. Das kann dazu führen, dass Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden oder der Versicherer einen Antrag sogar ablehnt.

Die Berater*innen bei WUP zeigen die die unterschiedlichen Tarife und erklären dir, wie sie sich am besten vergleichen lassen, damit du einen Eindruck vom monatlichen Beitrag und den Leistungen bekommst.

Anschließend entscheidest du, ob du dir den monatlichen Beitrag während deiner Ausbildung leisten kannst und möchtest. Unser Tipp: Diese Entscheidung solltest du auf jeden Fall gemeinsam mit deinen Eltern treffen.

Lass dich beraten! In einem unverbindlichen Beratungsgespräch erläutern wir dir, worauf es ankommt, wenn du ins Berufsleben startest.

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