Vorerkrankungen: Bei bestimmten Versicherungen (z.B. private KV, Berufsunfähigkeitsversicherung) darf die Versicherungsgesellschaft für die Berechnung des Beitrages Vorerkrankungen der Antragstellerin*des Antragsstellers abfragen. Das tun sie deshalb, um das Risiko, dass sie eine Zahlung leisten müssen für die Gemeinschaft der Versicherten, kalkulierbar zu halten. Zu relevanten Vorerkrankungen gehören beispielsweise auch Asthma, Sportverletzungen, psychische Probleme oder Erkrankungen, die noch nicht ausgeheilt sind. In diesen Fällen erheben Versicherer dann Risikozuschläge.