Loading...

Sozialversicherungspflichtig

Sozialversicherungspflichtig: Wer seine Arbeit in einem Angestelltenverhältnis verrichtet und über 450 Euro monatlich verdient, zahlt monatlich einen Teil seines*ihres Einkommens in die Sozialversicherung ein. Beamt*innen, Selbstständige und Soldat*innen unterliegen dieser Pflicht nicht.