Freiwillige Mitgliedschaft: Ob man pflicht- oder freiwillig versichert ist, hängt vom Einkommen ab. Bis zu einem gewissen Einkommen sind Arbeitnehmer pflichtversichert in der GKV. Übersteigt das Jahreseinkommen diesen Betrag, gelten Versicherungsnehmer als freiwillig versichert. Auch Selbständige oder Beamte sind bei einer Versicherung in der GKV freiwillig versichert.