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Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmersparzulage: Eine staatliche Förderung in Höhe von 9% auf maximal 470 Euro Ansparbetrag jährlich, wenn die VL oder eigenen Sparleistungen in einen Bausparvertrag angelegt werden. Bei der Anlage in einen Investmentsparvertrag (z.B. Aktienfonds) liegt die staatliche Förderung sogar bei 20% auf maximal 400 Euro Ansparbetrag jährlich. Es können sogar beide Zulagen parallel in Anspruch genommen werden. Um die Zulage zu erhalten, darf dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr nicht über 17.900 Euro (für beispielsweise Bausparverträge) bzw. 20.000 Euro (für andere Anlageformen) liegen.