Eine PKV lohnt sich meist dann, wenn das eigene Einkommen eine gewisse Grenze übersteigt, oder man durch einen Beamt*innenstatus beihilfeberechtigt ist. Dann zahlt die Beihilfe einen prozentualen Anteil an den Krankheitskosten. Die PKV sichert dann die übrigen Prozent ab. Die Beiträge sind abhängig vom Alter und Gesundheitszustand des Antragsstellers. In der PKV sind, je nach […]
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gesetzliche Krankenkasse
Bei der GKV hängt der Beitrag vom Einkommen ab und der*die Arbeitgeber*in übernimmt 50% der Beitragskosten. In der GKV kann (fast) jede*r aufgenommen werden, unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand. Auch eine freiwillige Mitgliedschaft oder Studentenpflicht- und Familienversicherung sind möglich.
gesetzliche & private Krankenkasse
gesetzliche & private Krankenkasse: Eine Krankenversicherung abzuschließen ist in Deutschland Pflicht. Unterschieden wird dabei zwischen der Gesetzlichen (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Arbeitnehmersparzulage
Arbeitnehmersparzulage: Eine staatliche Förderung in Höhe von 9% auf maximal 470 Euro Ansparbetrag jährlich, wenn die VL oder eigenen Sparleistungen in einen Bausparvertrag angelegt werden. Bei der Anlage in einen Investmentsparvertrag (z.B. Aktienfonds) liegt die staatliche Förderung sogar bei 20% auf maximal 400 Euro Ansparbetrag jährlich. Es können sogar beide Zulagen parallel in Anspruch genommen […]
Vorerkrankungen
Vorerkrankungen: Bei bestimmten Versicherungen (z.B. private KV, Berufsunfähigkeitsversicherung) darf die Versicherungsgesellschaft für die Berechnung des Beitrages Vorerkrankungen der Antragstellerin*des Antragsstellers abfragen. Das tun sie deshalb, um das Risiko, dass sie eine Zahlung leisten müssen für die Gemeinschaft der Versicherten, kalkulierbar zu halten. Zu relevanten Vorerkrankungen gehören beispielsweise auch Asthma, Sportverletzungen, psychische Probleme oder Erkrankungen, die […]
Nettoeinkommen
Nettoeinkommen: Das Nettoeinkommen ist das, was Arbeitnehmer*innen verdienen – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Unter Umständen ist der Betrag, der vom Arbeitgeber überwiesen wird, geringer als das Nettoeinkommen. Bspw. wenn ein Firmenwagen privat genutzt wird oder eine betriebliche Altersversorgung von dem*der Arbeitnehmer*in finanziert besteht.
Bruttoeinkommen
Bruttoeinkommen: Das Bruttoeinkommen ist das, was Arbeitnehmer*innen verdienen – vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
Beihilfeanspruch
Beihilfeanspruch: Beamt*innen und deren Angehörige (solange diese eine bestimmte Gehaltsgrenze nicht überschreiten) haben im Krankheitsfall einen Anspruch auf Unterstützung bei den anfallenden Kosten. Diese staatlich finanzierte finanzielle Unterstützung nennt sich Beihilfe.
Sozialversicherungspflichtig
Sozialversicherungspflichtig: Wer seine Arbeit in einem Angestelltenverhältnis verrichtet und über 450 Euro monatlich verdient, zahlt monatlich einen Teil seines*ihres Einkommens in die Sozialversicherung ein. Beamt*innen, Selbstständige und Soldat*innen unterliegen dieser Pflicht nicht.
Leistungsumfang
Leistungsumfang: Alle medizinischen Maßnahmen, für welche eine Krankenversicherung die Kosten übernimmt.