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Das freiwillige Jahr

Wer sich im Anschluss an die Schulzeit für Menschen, Umwelt oder Kultur engagieren möchte, kann dies im Rahmen eines freiwilligen Jahres tun. Unterschieden wird zwischen

  • dem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ),
  • dem freiwilligen ökologischen Jahr (FÖJ),
  • dem europäischen Freiwilligendienst (EFD) und
  • dem internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD)

Ein freiwilliges Jahr ist nicht nur ein ehrenvoller Dienst für die Gemeinschaft, sondern auch eine gute Möglichkeit herauszufinden, welche berufliche Zukunft du dir vorstellen kannst.

Der Freiwilligendienst ist bis zu einem Alter von 27 Jahren möglich und kann direkt nach Erfüllung der Schulpflicht (je nach Bundesland nach 9 oder 10 Schuljahren) angetreten werden. In den meisten Fällen dauert ein solcher Freiwilligendienst 12 Monate, kann allerdings auch verkürzt oder verlängert werden.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kannst du dich über Träger und Einsatzstellen informieren.

Ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ebenfalls möglich. Hierbei spielt das Alter keine Rolle und der Dienst kann mehrmals geleistet werden. Die Schulpflicht muss dennoch erfüllt sein.

Auch ein Freiwilliger Wehrdienst (FWD) bei der Bundeswehr ist möglich, sobald du die Schulpflicht erfüllt hast und mindestens 17 Jahre alt bist. Weitere Informationen findest du auf der Internetseite der Bundeswehr.

Nach deinem geleisteten Freiwilligendienst kannst du dir die Zeit gegebenenfalls auf einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang anrechnen lassen. Das bedeutet, dass du in dieser Zeit Wartesemester sammelst, die dir bei der Studienplatzvergabe nützlich sein können. Hierzu solltest du dich im Vorfeld bei einer Universität oder Fachhochschule informieren.

In jedem Fall hast du in deinem Freiwilligendienst etwas Gutes getan, ob beispielsweise in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Gesundheits- und Altenpflege, in einem Sportverein, bei Umwelt- und Naturschutzverbänden, in einer kulturellen Einrichtung oder in der Schule. Die Einsatzbereiche sind vielseitig. Und ganz nebenbei macht sich eine gemeinnützige Arbeit auch gut im Lebenslauf.

Tipp: Informiere dich frühzeitig über den gewünschten Einsatzbereich bei dem entsprechenden Träger, um keine Fristen zu verpassen.

Krankenversicherung im Freiwilligendienst

Während deines Freiwilligendienstes musst du dich in der Regel in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern. Unabhängig davon, ob du bislang über deine Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert oder privat versichert warst. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse während deines Freiwilligendienstes übernimmt die Einsatzstelle komplett.

Wichtig: Die Versicherungspflicht gilt auch dann, wenn dein Arbeitsentgelt unter 450 Euro liegt.

Bist du über deine Eltern privat krankenversichert, solltest du in jedem Fall über eine Anwartschaft nachdenken, damit du nach deinem Freiwilligendienst die Möglichkeit hast, dich ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder privat zu versichern. Beginnst du direkt im Anschluss ein Studium, muss geklärt werden, welche Krankenversicherung für dich infrage kommt. Näheres hierzu findest du unter dem Punkt „Studium“.

Bei Fragen können dir und deinen Eltern jederzeit die Berater*innen von WUP weiterhelfen.

Privathaftpflichtversicherung im Freiwilligendienst

Bei den meisten Versicherern bist du während deines Freiwilligendienstes noch über die Privathaftpflichtversicherung deiner Eltern versichert. Wenn der Freiwilligendienst „unmittelbar“ (innerhalb von 12 Monaten) an die Schulausbildung anschließt, kann dieser Versicherungsschutz ohne Unterbrechung aufrechterhalten werden.

Für die individuelle Beurteilung prüfen die Berater*innen von WUP gerne den bestehenden Versicherungsvertrag.

Weitere Versicherungen, die in der Regel vom Träger übernommen werden:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Bitte beachte dabei, dass sich die gesetzliche Unfallversicherung nur auf Unfälle in deiner Dienstzeit bezieht! Um die finanziellen Folgen anderer potentieller Verletzungen abzufangen, bietet sich eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung an. Sprich darüber am besten mit deinen Eltern. Wenn Ihr eine individuelle Beratung wünscht, meldet euch gerne bei uns.

Besonderheiten beim Freiwilligendienst im Ausland

Solltest du dich für einen Freiwilligendienst im Ausland entscheiden, kläre im Vorfeld mit der jeweiligen Organisation, wie deren „Versicherungspaket“ aussieht.

Oftmals ist eine Auslandsreisekrankenversicherung und Rücktransportversicherung, eine Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung enthalten. Der Schutz gilt dann häufig nur im Ausland.

Tipp: Plane frühzeitig deinen Versicherungsschutz für die Zeit nach der Rückkehr aus dem Ausland und kläre ab, wie du abgesichert bist, wenn du während deiner Auslandszeit für einen kurzen Aufenthalt zurück in Deutschland bist. Hierzu kannst du uns gerne kontaktieren und deine Fragen mit unseren Berater*innen klären.

Lass dich beraten! In einem unverbindlichen Beratungsgespräch erläutern wir dir, worauf es ankommt, wenn du ins Berufsleben startest.

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